Serviceangebote
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Die amtlich vorgeschriebenen Feinstaubplaketten sind bei uns ohne Anmeldung sofort erhältlich.
Ab dem 01. März 2007 dürfen Städte und Gemeinden Umweltzonen ausweisen und können für nicht schadstoffarme Fahrzeuge Fahrverbote aussprechen.
Hierzu gehören alle Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1, Benziner ohne geregelten Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge.
Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 2 – 4 dürfen die gekennzeichneten Umweltzonen nur dann befahren, wenn sie eine ihrer Schadstoffgruppe zugeteilte Plakette an der Windschutzscheibe angebracht haben.
Ohne Plakette dürfen keine Fahrzeuge (auch die der Schadstoffgruppe 2 – 4) in die ausgeschilderte Umweltzone fahren.
Gerne beraten wir Sie über die Einteilung und Zuordnung Ihres Fahrzeuges, welche Umweltplakette, rot, gelb oder grün Ihr Fahrzeug erhält.
Als autorisierter AU Fachbetrieb sind wir berechtigt, die Umweltplaketten nach der Überprüfung der Einstufung, sofort an Sie zu vergeben.